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15.12.2009 von redazione aclihessen.de.
Der Solidaritätszuschlag wird ab dem Jahr 2005 nur noch vorläufig festzusetzen. Auswirkungen hat das nur auf offene bzw. noch angreifbare Bescheide. Bund und Länder reagieren damit auf die Entscheidung des FG Niedersachsen vom 25.11.2009 (Az. 7 K 143/08). Das Gericht hatte den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt und damit den Weg zum Bundesverfassungsgericht freigemacht >>> weiter
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